Fēlīna Unguis Lūna Medicus / FULM

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Katzenhafte Kralle des heilenden Mondes – Wenn die Nacht den Himmel in silbernes Licht taucht und der Mond seine ruhige Kraft entfaltet, beginnt eine Reise voller Geheimnisse. Wie eine Katze, die mit Anmut und scharfen Sinnen durch die Dunkelheit streift, verbindet sich Instinkt mit innerer Ruhe.



History

Hinweis: Die nachfolgende Geschichte dient ausschließlich dem Roleplay (RP) und beschreibt den fiktiven Hintergrund der Organisation Fēlīna Unguis Lūna Medicus (FULM) innerhalb des Star-Citizen-Universums. Sie stellt keine reale Geschichte oder tatsächliche Ereignisse der Organisation dar. Die Teilnahme am Roleplay ist freiwillig; unabhängig davon sind alle Mitglieder gleichermaßen Teil der Gemeinschaft. Die folgenden Inhalte dienen ausschließlich der Immersion und dem gemeinsamen Erzählen innerhalb des Roleplays.

„Katzenhafte Kralle des heilenden Mondes“
Es heißt, dass selbst in den dunkelsten Regionen des Universums ein Licht existiert, das nicht blendet, sondern Hoffnung schenkt. Ein sanftes Leuchten, so ruhig wie der Mond selbst, das jenen den Weg weist, die zwischen Leben und Tod gefangen sind.
FULM wurde aus genau dieser Überzeugung geboren.
Ihre Gründerin, Lyra Veyn, wurde auf der schwebenden Stadt Orison geboren. Zwischen den Wolken von Crusader wuchs sie mit den Idealen von Mitgefühl, Hilfsbereitschaft und Gemeinschaft auf. Schon früh erkannte sie jedoch, dass jenseits der friedlichen Plattformen Orisons das Verse von Konflikten, Profitgier und Gesetzlosigkeit geprägt war. Zu oft mussten Verwundete sterben, weil medizinische Hilfe zu spät kam oder aus Angst vor Gewalt ausblieb.
Am 05.07.2956 gründete Lyra Veyn deshalb Fēlīna Unguis Lūna Medicus. Ihr Ziel war es, eine Organisation zu schaffen, deren Medics niemals schutzlos agieren mussten und deren Hilfe nicht von politischen Interessen, territorialen Grenzen oder persönlichem Gewinn abhängig war.
So entstand kein gewöhnlicher Rettungsdienst, sondern ein Syndikat, das Heilkunst und Wehrhaftigkeit miteinander vereinte. Seine Mitglieder verkörpern den Geist der Katze: geduldig, lautlos und aufmerksam. Sie beobachten, bevor sie handeln, schlagen nur dann zu, wenn es notwendig ist, und verschwinden wieder in den Schatten, sobald ihre Aufgabe erfüllt ist.
Der Mond wurde zum Symbol der Organisation – nicht als Zeichen von Herrschaft, sondern als Sinnbild für Ruhe, Hoffnung und Beständigkeit inmitten des Chaos. Während andere Fraktionen ihre Stärke offen demonstrieren, arbeitet FULM mit Diskretion und Präzision. Verschwiegenheit ist ebenso wertvoll wie medizinisches Können.
Ob verletzte Zivilisten, gestrandete Piloten, Sicherheitskräfte, Kopfgeldjäger oder sogar ehemalige Gegner – wer die Hilfe des Syndikats sucht, erhält eine Chance auf Leben. Doch jede Rettungsmission wird von erfahrenen Sicherheitseinheiten begleitet. Sie sorgen dafür, dass Medics ihre Aufgabe erfüllen können und Verletzte nicht ein zweites Mal dem Tod ausgeliefert werden.
Das Syndikat kennt die Schattenseiten des Verse. Es arbeitet dort, wo andere den Einsatz verweigern, und schreckt nicht davor zurück, gefährliche Regionen zu betreten, wenn dadurch Leben gerettet werden können. Diskretion, Loyalität und Professionalität bilden dabei das Fundament jeder Mission.
Seit seiner Gründung folgt das Syndikat einem unverrückbaren Leitsatz:
„Eine heilende Pfote bleibt nur dann bestehen, wenn eine schützende Kralle sie verteidigt.“
Heute genießt FULM den Ruf, zuverlässig, verschwiegen und kompromisslos professionell zu handeln. Wer das silberne Emblem des Mondes am Horizont erkennt, weiß, dass Hilfe nahe ist.
Doch ebenso weiß jeder, der diese Hilfe bedroht:
Die heilende Pfote wird stets von einer scharfen Kralle beschützt.

Manifesto

Manifest von Fēlīna Unguis Lūna Medicus

“Per Lunam Sanamus. Per Unguem Protegimus.”
“Durch den Mond heilen wir. Durch die Kralle beschützen wir.”
Wir sind nicht hier, um Kriege zu gewinnen.
Wir sind hier, um Leben zu bewahren.
In einem Verse, in dem Profit häufig mehr zählt als Mitgefühl und Macht oft über Gerechtigkeit triumphiert, stehen wir für einen anderen Weg. Jeder Mensch verdient die Chance zu überleben – unabhängig von Herkunft, Fraktion oder Vergangenheit.
Heilung ist für uns keine Ware.
Sie ist unsere Berufung.
Doch Mitgefühl allein genügt nicht. Wer Leben retten will, muss bereit sein, es zu verteidigen. Deshalb begleiten unsere Sicherheitskräfte jeden Einsatz. Sie kämpfen nicht aus Eroberungslust, sondern um den Raum zu schaffen, in dem unsere Medics ihrer Aufgabe nachkommen können.
Wir handeln mit Disziplin.
Wir handeln mit Loyalität.
Wir handeln mit Verschwiegenheit.
Nicht jede Mission wird öffentlich bekannt. Nicht jede Rettung findet unter dem Schutz offizieller Institutionen statt. Dort, wo andere sich zurückziehen, beginnt unser Auftrag. Wir arbeiten im Licht der Zivilisation ebenso wie in den Schatten des Verse – stets mit dem Ziel, Leben zu retten und unsere Mitglieder sicher nach Hause zu bringen.
Der Mond erinnert uns daran, dass selbst in tiefster Dunkelheit Hoffnung existiert.
Die Katze erinnert uns daran, geduldig zu beobachten, entschlossen zu handeln und niemals unnötige Gewalt anzuwenden.
Unsere Kralle wird nur erhoben, wenn sie Leben schützt.
Unsere Pfote wird immer ausgestreckt, wenn sie Leben retten kann.
Wir erwarten von jedem Mitglied Integrität, Professionalität und gegenseitigen Respekt. Rang bedeutet Verantwortung. Vertrauen wird verdient. Loyalität entsteht durch Taten.
Wir sind weder Helden noch Richter.
Wir sind diejenigen, die kommen, wenn andere bereits aufgegeben haben.
Wir sind FULM.
Die heilende Pfote im Licht des Mondes.
Die schützende Kralle in den Schatten des Verse.

PUBLIC DISCORD

Charter

Präambel
Wir sind die heilende Hand im Schatten des Verse. Wir sind weder Richter noch Eroberer. Unsere Aufgabe besteht darin, Leben zu bewahren, Verwundete zu versorgen und jene zu schützen, die den Mut besitzen, anderen zu helfen. Die Kralle dient niemals der Unterdrückung. Sie wird ausschließlich erhoben, um das Leben zu verteidigen. Jedes Mitglied von FULM verpflichtet sich, diese Regeln zu achten und nach ihr zu handeln.

§1 – Grundwerte

  • §1A – Verhalten und Respekt
    • Abs. 1 – Allgemeiner Umgang
      Alle Mitglieder begegnen sich mit Respekt, Höflichkeit und Fairness. Ein respektvoller Umgang bildet die Grundlage unserer Gemeinschaft.
    • Abs. 2 – Verbotenes Verhalten
      Beleidigungen, Diskriminierung, Mobbing, Belästigung sowie jede Form von Hass oder Hetze werden nicht geduldet.
    • Abs. 3 – Konfliktlösung
      Persönliche Konflikte sind sachlich und respektvoll zu klären. Kann keine Einigung erzielt werden, entscheidet die Organisationsleitung.
  • §1B – Teamarbeit und Einsätze
    • Abs. 1 – Zusammenarbeit
      Mitglieder unterstützen sich gegenseitig und handeln im Interesse der Organisation.
    • Abs. 2 – Einsatzleitung
      Während gemeinsamer Operationen sind die Anweisungen der Einsatzleitung verbindlich.
    • Abs. 3 – Eigenverantwortung
      Jedes Mitglied trägt Verantwortung für sein Handeln und bereitet sich angemessen auf Einsätze vor.
  • §1C – Aktivität
    • Abs. 1 – Teilnahme
      Eine regelmäßige Teilnahme am Organisationsleben wird erwartet.
    • Abs. 2 – Abwesenheit
      Geplante längere Abwesenheiten sind der Organisationsleitung oder dem zuständigen Vorgesetzten mitzuteilen.
    • Abs. 3 – Inaktivität
      Mitglieder können bei längerer unangekündigter Inaktivität nach vorheriger Prüfung aus der Organisation entfernt werden.
  • §1D – Kommunikation
    • Abs. 1 – Allgemeine Kommunikation
      Ein höflicher und respektvoller Umgangston gilt für alle Kommunikationskanäle.
    • Abs. 2 – Funkdisziplin
      Während Einsätzen ist Funkdisziplin einzuhalten. Unnötige Gespräche sind zu unterlassen.
    • Abs. 3 – Kritik
      Kritik ist konstruktiv und respektvoll zu äußern.
  • §1E – Verhalten innerhalb des Spiels
    • Abs. 1 – Loyalität
      Mitglieder handeln loyal gegenüber der Organisation und ihren Kameraden.
    • Abs. 2 – Schädigendes Verhalten
      Absichtliches Teamkillen, Griefing, Betrug oder das vorsätzliche Schädigen anderer Organisationsmitglieder sind untersagt.
    • Abs. 3 – Repräsentation
      Jedes Mitglied repräsentiert die Organisation gegenüber anderen Spielern und Organisationen mit angemessenem Verhalten.
    • Abs. 4 – Cheating und Exploits
      Die Nutzung von Cheats, Hacks, Exploits oder sonstigen unerlaubten Spielmanipulationen ist untersagt. Verstöße können zum sofortigen Ausschluss aus der Organisation führen.
  • §1F – Ressourcen und Gewinne
    • Abs. 1 – Gemeinsames Eigentum
      Gemeinsam erwirtschaftete Ressourcen sind verantwortungsvoll zu behandeln.
    • Abs. 2 – Verteilung
      Die Verteilung von Gewinnen oder Beute erfolgt nach den zuvor vereinbarten Regelungen.
    • Abs. 3 – Missbrauch
      Die unbefugte Entnahme oder Veräußerung gemeinschaftlicher Ressourcen ist untersagt.
  • §1G – Rangordnung
    • Abs. 1 – Bedeutung der Ränge
      Ränge dienen der Organisation und der Übernahme von Verantwortung.
    • Abs. 2 – Befehlsstruktur
      Während offizieller Operationen ist die Befehlskette einzuhalten.
    • Abs. 3 – Beförderungen
      Beförderungen erfolgen ausschließlich nach Engagement, Zuverlässigkeit, Aktivität und gezeigter Leistung.
  • §1H – Aufnahme neuer Mitglieder
    • Abs. 1 – Probezeit
      Jedes neue Mitglied beginnt mit einer Probezeit.
    • Abs. 2 – Einweisung
      Neue Mitglieder erhalten eine Einführung in die Strukturen und Regeln der Organisation.
    • Abs. 3 – Übernahme
      Nach erfolgreicher Probezeit entscheidet die Organisationsleitung über die endgültige Aufnahme.
  • §1I – Verstöße gegen die Satzung
    • Abs. 1a – Grundsatz
      Verstöße gegen diese Satzung werden entsprechend ihrer Schwere bewertet.
    • Abs. 1b – Mögliche Maßnahmen
      Mögliche Konsequenzen sind:
      a) Mündliche Verwarnung
      b) Schriftliche Verwarnung
      c) Zeitweise Suspendierung
      d) Degradierung
      e) Ausschluss aus der Organisation
    • Abs. 2 – Entscheidungsbefugnis
      Über Sanktionen entscheidet die Organisationsleitung oder ein von ihr bestimmtes Gremium.
  • §1J – Grundwerte der Organisation
    • Abs. 1 – Leitbild
      Unsere Organisation steht für Loyalität, Disziplin, Kameradschaft, Zuverlässigkeit und gegenseitigen Respekt.
    • Abs. 2 – Ziel
      Gemeinsamer Erfolg, Spaß am Spiel und ein professionelles Auftreten stehen im Mittelpunkt unseres Handelns.

§2 – Roleplay

  • §2A – Grundsatz
    • Abs. 1 – Spielweise
      Unsere Organisation unterstützt sowohl Roleplay (RP) als auch Nicht-Roleplay (Non-RP). Beide Spielweisen sind gleichwertiger Bestandteil der Organisation und werden gleichermaßen respektiert.
    • Abs. 2 – Charaktertreue
      Sofern eine Aktivität als Roleplay (RP) durchgeführt wird, sollen Entscheidungen und Handlungen grundsätzlich aus der Sicht des eigenen Charakters erfolgen.
    • Abs. 3 – Freiwilligkeit des Roleplays
      Die Teilnahme am Roleplay ist freiwillig und stellt keine Verpflichtung für Mitglieder der Organisation dar. Kein Mitglied darf dazu gezwungen werden, an einer Roleplay-Situation teilzunehmen oder diese abzulehnen. Vor Beginn gemeinsamer Aktivitäten ist eindeutig festzulegen, ob diese im Roleplay (RP) oder Nicht-Roleplay (Non-RP) stattfinden. Alle Beteiligten haben diese Entscheidung zu respektieren. Jedes Mitglied ist frei, die für sich bevorzugte Spielweise zu wählen, solange die getroffene Absprache eingehalten und der Spielspaß anderer nicht beeinträchtigt wird.
  • §2B – Kommunikation
    • Abs. 1 – In Character (IC)
      Während RP-Situationen erfolgt die Kommunikation grundsätzlich aus der Sicht des eigenen Charakters.
    • Abs. 2 – Out of Character (OOC)
      OOC-Kommunikation ist auf das notwendige Maß zu beschränken und klar als solche zu kennzeichnen.
    • Abs. 3 – Respekt
      Auch während intensiver RP-Situationen ist jederzeit ein respektvoller Umgang mit anderen Spielern zu gewährleisten.
  • §2C – Realismus
    • Abs. 1 – Glaubwürdigkeit
      Handlungen sollen nachvollziehbar und im Rahmen der Spielwelt realistisch sein.
    • Abs. 2 – Rollentreue
      Mitglieder spielen ihre gewählte Rolle konsequent aus und vermeiden widersprüchliches Verhalten.
  • §2D – Verbotenes Verhalten
    • Abs. 1 – Metagaming
      Die Nutzung von Informationen, die der Charakter im Spiel nicht besitzen kann, ist untersagt.
    • Abs. 2 – Powergaming
      Unrealistische oder erzwungene Handlungen, die anderen Spielern keine angemessene Reaktionsmöglichkeit lassen, sind untersagt.
    • Abs. 3 – Fail-RP
      Mutwilliges oder wiederholtes Verhalten, das die Immersion stört oder das Roleplay anderer beeinträchtigt, ist zu unterlassen.
  • §2E – Organisation im Roleplay
    • Abs. 1 – Rangordnung
      Die organisationsinterne Rangstruktur gilt auch innerhalb des Roleplays, sofern keine RP-Situation ausdrücklich etwas anderes vorsieht.
    • Abs. 2 – Befehle
      Anweisungen von Vorgesetzten sind innerhalb offizieller RP-Einsätze zu befolgen, sofern sie nicht gegen diese Satzung verstoßen.
    • Abs. 3 – Zusammenarbeit
      Mitglieder handeln im Interesse der Organisation und fördern gemeinsames, glaubwürdiges Roleplay.
  • §2F – Verstöße gegen die RP-Regeln
    • Abs. 1 – Bewertung
      Verstöße gegen die Roleplay-Regeln werden entsprechend ihrer Schwere bewertet.
    • Abs. 2 – Sanktionen
      Je nach Schwere des Verstoßes können Verwarnungen, Suspendierungen oder der Ausschluss aus der Organisation erfolgen.

§3 – Datenschutz und Geheimhaltung

  • §3A – Vertraulichkeit
    • Abs. 1 – Interne Informationen
      Interne Informationen der Organisation sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne Zustimmung der Organisationsleitung nicht an Dritte weitergegeben werden.
    • Abs. 2 – Einsatzinformationen
      Einsatzpläne, Strategien, interne Dokumente sowie sicherheitsrelevante Informationen dürfen ausschließlich an berechtigte Mitglieder weitergegeben werden.
    • Abs. 3 – Austritt
      Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit besteht auch nach dem Austritt aus der Organisation fort, soweit berechtigte Interessen der Organisation betroffen sind.
  • §3B – Datenschutz
    • Abs. 1 – Persönliche Daten
      Persönliche Daten anderer Mitglieder dürfen nur mit deren ausdrücklicher Zustimmung gespeichert, veröffentlicht oder weitergegeben werden.
    • Abs. 2 – Vertraulicher Umgang
      Informationen wie Name, Wohnort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse oder andere persönliche Angaben sind vertraulich zu behandeln.
    • Abs. 3 – Datenschutz
      Die Organisation verpflichtet sich zu einem verantwortungsvollen und datensparsamen Umgang mit personenbezogenen Daten ihrer Mitglieder.

§4 – Kommunikation und Medien

  • §4A – Kommunikationsplattformen
    • Abs. 1 – Offizielle Kommunikation
      Die von der Organisation bereitgestellten Kommunikationsplattformen dienen dem Informationsaustausch und der Koordination. Ein respektvoller Umgang ist jederzeit verpflichtend.
    • Abs. 2 – Sprachkanäle
      Während offizieller Einsätze gelten die Regelungen zur Funkdisziplin gemäß §1D.
    • Abs. 3 – Verbindlichkeit
      Wichtige organisatorische Bekanntmachungen, die über die offiziellen Kommunikationsplattformen veröffentlicht werden, gelten nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben.
  • §4B – Medien
    • Abs. 1 – Aufnahmen
      Das Anfertigen von Screenshots, Video- oder Tonaufnahmen innerhalb der Organisation ist grundsätzlich zulässig, sofern dadurch keine Persönlichkeitsrechte verletzt oder vertrauliche Informationen offengelegt werden.
    • Abs. 2 – Veröffentlichungen
      Interne Inhalte, Einsatzbesprechungen oder vertrauliche Dokumente dürfen nur mit Zustimmung der Organisationsleitung veröffentlicht werden.
    • Abs. 3 – Außendarstellung
      Mitglieder achten bei öffentlichen Beiträgen darauf, die Organisation sachlich und respektvoll zu repräsentieren.
    • Abs. 4 – Livestreams
      Livestreams sind zulässig. Vertrauliche Informationen sowie interne Besprechungen dürfen jedoch nicht ohne Zustimmung der Organisationsleitung übertragen werden. Die Persönlichkeitsrechte anderer Mitglieder sind hierbei zu beachten.

§5 – Satzungsänderungen

  • §5A – Änderungsanträge
    • Abs. 1 – Vorschlagsrecht
      Jedes Mitglied kann Änderungen oder Ergänzungen dieser Satzung bei der Organisationsleitung einreichen.
    • Abs. 2 – Prüfung
      Die Organisationsleitung prüft eingereichte Vorschläge und entscheidet über deren weitere Behandlung.
    • Abs. 3 – Begründung
      Änderungsanträge sollen schriftlich eingereicht und begründet werden.
  • §5B – Beschlussfassung
    • Abs. 1 – Entscheidungsbefugnis
      Änderungen der Satzung können ausschließlich durch eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen aller stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden.
    • Abs. 2 – Inkrafttreten
      Beschlossene Änderungen treten mit ihrer offiziellen Bekanntgabe in Kraft, sofern kein anderer Zeitpunkt festgelegt wird.
    • Abs. 3 – Abstimmungsberechtigung
      Stimmberechtigt sind ausschließlich vollwertige Mitglieder. Mitglieder in der Probezeit besitzen kein Stimmrecht.
    • Abs. 4 – Nicht abgegebene Stimmen
      Stimmberechtigte Mitglieder, die innerhalb der festgelegten Abstimmungsfrist keine Stimme abgeben, gelten automatisch als Enthaltung. Enthaltungen werden bei der Auswertung der Abstimmung als abgegebene Enthaltungsstimmen berücksichtigt und gelten weder als Zustimmung noch als Ablehnung eines Antrags.
  • §5C – Bekanntmachung
    • Abs. 1 – Veröffentlichung
      Alle Änderungen der Satzung werden den Mitgliedern in geeigneter Form bekannt gegeben.
    • Abs. 2 – Verbindlichkeit
      Mit der Bekanntgabe gelten die geänderten Regelungen für alle Mitglieder als verbindlich.

§6 – Schlussbestimmungen

  • §6A – Inkrafttreten
    • Abs. 1 – Geltungsbeginn
      Diese Satzung tritt mit ihrer offiziellen Veröffentlichung durch die Organisationsleitung in Kraft.
    • Abs. 2 – Geltungsbereich
      Die Satzung gilt für alle Mitglieder der Organisation gleichermaßen und ist unabhängig von Rang oder Funktion einzuhalten.
  • §6B – Regelung zum Vollwertigkeitsstatus
    • Abs. 1 – Erwerb des Status
      Der Status eines vollwertigen Mitglieds wird nach erfolgreichem Abschluss der Probezeit durch die Organisationsleitung verliehen.
    • Abs. 2 – Rechte
      Vollwertige Mitglieder besitzen sämtliche durch die Satzung vorgesehenen Rechte, einschließlich des Stimmrechts bei Satzungsänderungen und sonstigen Abstimmungen, sofern keine gesonderten Regelungen bestehen.
    • Abs. 3 – Probezeit
      Mitglieder in der Probezeit gelten bis zur offiziellen Aufnahme nicht als vollwertige Mitglieder. Sie sind verpflichtet, diese Satzung einzuhalten, besitzen jedoch nur die ihnen ausdrücklich eingeräumten Rechte.
    • Abs. 4 – Verlust des Status
      Der Status eines vollwertigen Mitglieds kann durch freiwilligen Austritt, Ausschluss aus der Organisation oder durch eine Entscheidung der Organisationsleitung gemäß dieser Satzung verloren gehen.
  • §6C – Salvatorische Klausel
    • Abs. 1 – Fortbestand der Satzung
      Sollten einzelne Bestimmungen dieser Satzung ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
    • Abs. 2 – Ersatzregelung
      Anstelle der unwirksamen Bestimmung ist eine Regelung zu treffen, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.
  • §6D – Anerkennung der Satzung
    • Abs. 1 – Zustimmung
      Mit dem Beitritt zur Organisation erkennt jedes Mitglied diese Satzung in ihrer jeweils gültigen Fassung an und verpflichtet sich, diese einzuhalten.
    • Abs. 2 – Kenntnisnahme
      Die Organisationsleitung informiert die Mitglieder über Änderungen der Satzung. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich eigenständig über bekanntgegebene Änderungen zu informieren.
    • Abs. 3 – Verbindlichkeit
      Die Einhaltung dieser Satzung ist Voraussetzung für eine dauerhafte Mitgliedschaft in der Organisation.