Wir sind eine Vereinigung freier Piloten, die sich auf der legalen Seite des Gesetzes bewegen. Wenn Du mehr über uns erfahren möchtest, schau doch auf unserem Discord Server vorbei. Wir freuen uns auf Deinen Besuch.
See you in the Verse o7
Die United Servicegroup of Independent Pilots hat sich im Jahr 2948, aus einer anderen Organisation heraus gebildet. In den ersten Jahren war die U.S.I.P. ein loser Bund von wenigen Piloten, die vor Allem Eines wollten: Unter freiheitlichen demokratischen Grundsätzen und ohne viele Regulatorien und Zwänge, ihr Leben als Sternenbürger führen.
Mit der Zeit haben sich immer mehr Piloten dieser Idee angeschlossen und so wuchs im Schatten vieler anderer Vereinigungen, eine neue Pilotengemeinschaft heran.
Am 18. Oktober 2950 gab Nathan Blythe, unter den bis dahin vorhanden Mitgliedern, den Impus, aus diesem losen Bund nun eine offizielle Organisation zu gründen. Gemeinsam mit den anwesenden Piloten, wurden an diesem Tag die bis heute gültigen Flottenstatuten verfasst. Am selben Tag wurde Nathan Blythe zum administrativen Oberhaupt gewählt. Packos und Nipume haben nach einer anschließenden Wahl ihre Ämter als oppositionelle Ratsmitglieder übernommen.
Am 1. November 2950 wurde, nach einer weiteren Abstimmung, die bis dahin noch namenlose Flotte, auf den Namen “United Servicegroup of Independent Pilots” getauft und offiziell gegründet.
Am 10. Oktober 2951 fand die erste reguläre Wahl der administrativen Führung statt.
Nathan Blythe wurde zum zweien mal in Folge zum Oberhaupt gewählt.
xXBadStarXx und NoTRea1 haben beide die Funktion des Aufsichtsrats übernommen.
Am 11. Juni 2953 hat Nathan Blythe die Führung aus Zeitgründen an Akiraburn abgegeben.
Am 09. November 2954 fanden nach umfassenden Charta-Änderungen, außerordentliche Neuwahlen statt.
Head of Recruiting and Public Relations: Nathan Blythe
Head of IT: m00zis
Head of Events: Volbard
§ 1 Moralkodex
(1) Die U.S.I.P. ist eine Vereinigung von Star Citizen Spielern, die sich an der Idee des freien und neutralen Internets orientieren. Jedes Mitglied ist gleichgestellt. Im Spiel hat niemand gegenüber anderen Mitgliedern Weisungsbefugnisse. Es werden weder Ränge, Titel noch Vergleichbares für Leistungen verliehen. Dies schließt jedoch keine einmaligen Anerkennungen aus. Jedes Mitglied ist verpflichtet sich an allgemein gültige Verhaltensweisen, wie Höflichkeit und Freundlichkeit zu halten. Mobbing, Beleidigung, Rassismus und Hetze, gegen oder gegenüber Mitgliedern und externen Spielern, werden in keiner Weise toleriert.
(2) Zuwiderhandlungen gegen unseren Moralkodex stellen intern die höchste Straftat dar und werden nach Anzeige durch die/den Geschädigten und bewiesener Schuld, mit einer Abmahnung geahndet. Bei zwei erhaltenen Abmahnungen greift ein zweiwöchiger Ausschluss aus sämtlichen Kanälen und Flotten-Events. Bei drei erhaltenen Abmahnungen wird das angezeigte Mitglied, ohne Möglichkeit einer erneuten Aufnahme, unehrenhaft entlassen.
§ 2 Eintrittsbedingungen
(1) Ein Mindestalter von 18 Jahren wird vorausgesetzt
(2) Das Spiel “Star Citizen” muss gespielt werden
(3) Verbindliche Erklärung sich an die Flotten-Charta zu halten.
(4) Sofern nicht einvernehmlich anders von zwei Tribunal-Mitgliedern (§ 3) bestimmt, gilt für neue Mitglieder eine zweiwöchige Probezeit.
§ 3 Interne Organisation
(1) Die Flotte wird vom sogenannten “Tribunal” geführt.
(2) Das “Tribunal” unterteilt sich in die drei jeweiligen Positionen:
- Head of Recruiting and Public Relations
- Head of IT
- Head of Events
(3) Das Tribunal besteht aus von den Mitgliedern direkt gewählten Vertretern.
(4) das Tribunal trifft als gewählte Mitgliedervertretung, orgaweite Entscheidungen. Dafür sind jedoch mindestens zwei von drei Stimmen notwendig.
§ 4 Organisation des Tribunals
(1) Head of Recruiting and Public Relations
- Anwerbung
- Mitgliedergespräche
- Öffentlichkeitsarbeit
(2) Head of IT
- Verwaltung und Steuerung des Discord-Servers
(3) Head of Events
- Planen und Abhalten von Events
§ 5 Wahl der Tribunal-Mitglieder
(1) Die Wahl des Tribunals findet jährlich am 10. Oktober statt.
(2) Die Wahl kann aus besonderen Gründen vorgezogen und verschoben werden.
(3) Die Wahl ist demokratisch, direkt und geheim.
(4) Jedes Mitglied kann kandidieren.
(5) Jedes Mitglied ist wahlberechtigt und hat pro Position (§ 3) eine Stimme.
(6) Die Wahl gilt als gewonnen, wenn der/die Kandidat/in mindestens 51 % der abgegebenen Stimmen erhält.
(7) Bei einer nötigen Stichwahl, werden die besten zwei Kandidaten aus dem ersten Wahldurchgang, für den zweiten Wahldurchgang aufgestellt.
§ 6 Abwählen eines Tribunal-Mitglieder
(1) Das Abwählen eines Tribunal-Mitglieder ist mithilfe eines Misstrauensantrags möglich.
(2) Der Misstrauensantrag gilt als angenommen, wenn 30 % der Mitglieder zustimmen.
(3) Der angenommene Misstrauensantrag initialisiert eine Neuwahl des betreffenden Amtes.
(4) Die Neuwahl findet zwei Wochen nach der Annahme des Misstrauensantrags statt.
(5) Die Neuwahl gilt als gewonnen, wenn einer der Kandidaten 51 % der abgegebenen Stimmen erhält.
(6) Der/Die gewählte Kandidat/in wird bis zur regulären Wahl am darauffolgenden 10. Oktober, oder bis ein erfolgreicher Misstrauensantrag gestellt wurde, das betreffende Amt übernehmen.
(7) Eine sofortige Amtsenthebung ist möglich, wenn ein Tribunal-Mitglied gegen Mehrheitsbeschlüsse handelt.
§ 7 Mitgliederrechte
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, Änderungen an der Charta vorzuschlagen. Die Änderungen müssen nach erfolgreichem, Orga-weitem Mehrheitsentscheid, umgehend vom Tribunal umgesetzt werden.
(2) Jedes Mitglied hat das Recht, Entscheidungen des Tribunals anzufechten. Die angefochtene Entscheidung muss nach erfolgreichem, Orga-weitem Mehrheitsentscheid, umgehend vom Tribunal rückabgewickelt werden.
§ 8 Spieler-Aktivitäten
(1) Die Mitglieder der U.S.I.P. haben die Pflicht sich innerhalb der UEE-Territorien, an die gültigen Gesetze und Richtlinien des UEE und ggf. abweichenden und/oder ergänzenden, lokalen Bestimmungen von Sicherheitsbehörden zu halten.
(2) Sofern nicht durch Bugs verursacht, werden Zuwiderhandlungen intern, nach einer Anhörung vor mindestens zwei Tribunal-Mitgliedern, mit einer der Schwere der Tat entsprechenden Strafe belegt.
(3) Mitglieder, die sich einer Tätigkeit zuwenden möchten, die gegen § 8 Abs. 1 verstößt, haben dies vorab im Discord-Kanal anzukündigen. Diesen Mitgliedern werden anschließend, bis zum Ende dieser Aktivitäten, Rechte entzogen und handeln zu 100 % eigenverantwortlich.
(4) Mitglieder auf die Absatz 3 zutrifft, dürfen interne Inhalte nur dann nutzen, wenn keine negativen Auswirkungen auf die U.S.I.P. und ihre Verbündeten zu befürchten sind.
§ 9 Mitglieder-Entlassung
(1) Eine ordentliche Entlassung kann stattfinden, wenn:
- mindestens 6 monatige Inaktivität vorliegen, und
- mindestens 2 Tribunal-Mitglieder zustimmen, und
- das betroffene Mitglied vor der Entlassung angehört wird.
(3) Eine außerordentliche Entlassung ist nur bei Verstoß gegen § 1 oder § 8 möglich, sofern mindestens zwei Tribunal-Mitglieder ihre Zustimmung erteilen.
§ 10 Datenschutzbestimmungen für den Discord-Server ID 723564629648867488
(1) Für die Nutzung des Discord-Servers gelten die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Discord Inc. https://discord.com/terms
(2) Die U.S.I.P. übernimmt keine Verantwortung für die von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte. Jedes Mitglied handelt eigenverantwortlich.
(3) Inhalte auf dem Discord-Server dürfen nur nach Rücksprache mit dem Tribunal an Dritte weitergegeben werden.