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Roberts Space Industries ®

246th BEAST / 246TH

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Willkommen auf der Seite der 246th Expedition Fleet “BEAST

Wir sind eine private Militärorganisation, mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit den Streitkräften des UEE, das Universum von den Vanduul und anderen Gefahren für das Empire zu befreien.



History

Die 246th Expedition Fleet ist eine von ehemaligen Angehörigen des UEE Militärs gegründete Private Militärorganisation, die eng mit den UEE Sicherheitskräften zusammen arbeitet.

Die Mitglieder der Flotte haben zwar alle ihren eigenen persönlichen Hintergrund, jedoch teilen alle ein gemeinsames Ziel, den Raum der UEE von den Übergriffen durch die Vanduul zu schützen und auf lange Sicht von den Vanduul zu befreien. Der unbedingte Wille, über die bloße Verteidigung hinaus auch unter widrigsten Umständen zum Angriff überzugehen, brachte der Flotte auch den Beinamen BEAST ein; eine Bezeichnung, die von allen Angehörigen der Einheit mit Stolz akzeptiert und nach außen repräsentiert wird.

Neben den Verträgen mit den größten Rüstungsunternehmen wie Aegis Dynamics und Anvil Aerospace, unterhält die Flotte auch Verträge zu Zulieferern im zivilen Bereich. Im Laufe der Zeit hat sich die BEAST dadurch, neben ihren Streitkräften, eine Versorgung aufgebaut und gesichert, die die Organisation unabhängig von externen Zulieferern macht.

Das Hauptziel und –augenmerk wird immer der Kampf gegen die Vanduul bleiben. In diesem Zusammenhang hat die BEAST sich eine mittelschwere und mobile Eingreiftruppe geschaffen, die schnell und hart zuschlagen kann. Ziel der Organisation ist es, durch enge Kooperation mit den Streitkräften der UEE, immer die neuste Technik und die neusten Taktiken gegen den größten Feind der Menschheit ins Feld zu führen, um das Empire sicherer zu machen.

Manifesto

Die 246th Expedition Fleet „BEAST“ besteht sowohl au einem zivilen als auch einem militärischen Teil.

Alle Operationen der Organisation unterstehen in erster Linie militärischer Kontrolle. In diesem Zusammenhang werden auch alle zivilen Operationen dahingehend ausgerichtet, die Streitkräfte zu versorgen und die Organisation zu stärken.

Jedem Angehörigen der Organisation stehen dabei Karrierepfade in allen Bereichen offen, wodurch sich jeder einzelne entsprechend seiner Interessen und Fachkenntnisse verbessern kann. Auch ein zeitweiser Einsatz in anderen Teilbereichen ist möglich, wobei dann aber dort auf den eigenen Dienstgrad verzichtet wird, um eine funktionierende Kommandokette zu jeder Zeit zu gewährleisten.

Die Armed Forces, geleitet von 1st BEAST, unterteilen sich in die, Command Group, Air Group und Marines. Diese Teilstreitkraft wird für alle direkten Kampfeinsätze verantwortlich sein.

Die Command Group stellt, neben der direkten Leitung aller Kampfoperationen und Manöver auch die Koordination der gesamten Organisation dar, die eng mit allen Teilkräften zusammenarbeiten. Die Command Group stellt außerdem aktuell auch das Flaggschiff der gesamten Flotte.

Die Air Group umfasst das gesamte Jagdmaschinen-Geschwader der Flotte und ist damit die Heimat aller Kampfpiloten.

Die Marines sind die Bodenstreitkräfte und zuständig für alle Arten von Einsätzen im Bereich Boarding, Verteidigung und EVA-Rettungseinsätze. Die Marines verfügen auch über eigene Flotte von Landungsschiffen, so dass sie flexibel eingesetzt werden können.

Eine Bewerbung in diesem Bereich ist für alle interessant, die dem Feind gerne direkt ins Auge schauen und das vorzugsweise durch ein Fadenkreuz tun.

Die Teilkräfte der Intelligence, geleitet von Stevoo4552, befassen sich mit Aufklärung und Erforschung und umfasst die Flotten “Reconnaissance and Exploration” und “Research and Development”.

Der Recon-Bereich wird dabei den militärischen Nachrichtendienst der Organisation sein, der neben dem Sammeln von Informationen zu Feindaktivitäten, auch die zivilen Kräfte der Organisation mit Daten über Ressourcen und Handelsgelegenheiten unterstützt.

Der Bereich Research wird sich mit dem Herstellen und Verbessern der Ausrüstung aller Teilkräfte beschäftigen. Das beinhaltet das erforschen neuer Baupläne genauso wie das Übertakten und Verbessern von vorhandener Ausrüstung.

Eine Bewerbung bei der Intelligence ist für alle interessant, die den Feind gerne da treffen wo es weh tut, ohne dabei großen Wert darauf zu legen, selbst den Abzug zu betätigen.

Die Supply Group, geleitet von General Apokalyptica, wird für die Versorgung aller Teilkräfte mit notwendigen Gütern verantwortlich sein, sowie den Handel mit externen Gruppen und Quellen.

Die RTT-Flotte, also Ressources, Trading and Transportation wird, neben der direkten Förderung von Rohstoffen auch für deren Transport und Vertrieb Sorge tragen.

Die Engineering und Maintanance Flotte kümmert sich um alle anfallenden Reparaturen und Wartungen und stellt daneben die Bordingenieure der gesamten Flotte.

Eine Bewerbung bei der Supply Group ist für alle interessant, die sich gerne die Hände schmutzig machen und deren Vorlieben mehr im Bereich des Aufbaus als im direkten Abriss liegen.

Die BEAST legt großen Wert darauf, allen Mitgliedern Aufgaben gemäß ihrer persönlichen Interessen zu bieten und damit das Beste aus jedem einzelnen herauszuholen, um am gemeinsamen Ziel zu arbeiten. Wenn ihr eine Karriere in einer Organisation anstrebt, werdet ihr hier bestimmt eine finden, die euren Vorlieben entspricht.

Was bieten wir euch?

Im Spiel bieten wir euch eine durchdachte Organisation, die sehr viel Wert auf Selbstständigkeit legt. Deshalb werdet ihr bei uns eine Vielzahl an Aktivitäten übernehmen können.

Während Einsätzen werden wir versuchen einen groben Rollenspiel-Rahmen einzuhalten, schon alleine dafür, um als militärisch orientierte Organisation überhaupt effektiv arbeiten zu können.

Außerhalb von Einsätzen sind wir aber alle stets frei Schnauze.

Die Flotte verfügt derzeit über 39 Schiffe, wobei alle Bereiche der Schiffsklassen vertreten sind.

Wir wollen unseren Mitgliedern eine große Bandbreite nicht nur an Aktivitäten bieten, sondern auch an Werkzeugen.

Und in allererster Linie wollen wir alle zusammen Spaß haben und das Spiel genießen.

Was erwarten wir von euch?

Wir erwarten grundsätzlich, dass jeder nach besten Kräften den Verhaltenskodex der Organisation beherzigt.

Eure persönlichen Fähigkeiten in einem oder mehreren Bereichen sind zunächst einmal zweitrangig, während eure persönlichen Interessen Vorrang haben. Wir wollen euch nicht in eine Rolle pressen, sondern mit euch zusammen das Beste aus jedem von uns rausholen. Daher erwarten wir aber eine gewisse Grundflexibilität und Bereitschaft, alles eben mal auszuprobieren, was angeboten wird.

Quertreiber und Unruhestifter, die selbst nur Spaß empfinden können, wenn sie damit den anderer stören, brauchen sich nicht erst zu bewerben, da das allen Beteiligten eine Menge Zeit erspart.

Jeder hat nicht nur ein Recht auf seine Meinung, sondern diese ist auch gewollt. Wir sind immer offen für gute Vorschläge und Verbesserungsvorschlägen. Keiner braucht Angst zu haben, seine Meinung zu äußern… wenn das nicht unbedingt mitten im Kampf passiert.

Falls wir euer Interesse geweckt haben, wendet euch hier direkt an ein Mitglied des Admiralstabes.

https://robertsspaceindustries.com/citizens/1st-BEAST
https://robertsspaceindustries.com/citizens/Stevoo4552
https://robertsspaceindustries.com/citizens/Apokalyptica

Charter

§1 Die 246th Expedition Fleet „BEAST“ ist eine private Militärorganisation, die eng mit dem UEE zusammenarbeitet. Gesetzesübertretungen in jedweder Form werden daher nicht geduldet.

§2 Jeder Angehörige der Organisation erkennt an, dass er zu jeder Zeit die Organisation nach außen repräsentiert, auch wenn gerade keine gemeinsame Aktivität vorliegt.
Abs. 1 Jedes Mitglied versucht nach außen hin nach besten Kräften einen professionellen und freundlichen Eindruck zu hinterlassen.
Abs. 2 Im Falle von Konflikten verpflichtet sich jedes Mitglied der Organisation zur Nichteinmischung, solange bei keiner der Konfliktparteien eine Gesetzesübertretung vorliegt.
Abs. 3 Gesetzesübertretungen sind zu jeder Zeit von jedem Mitglied zu verfolgen, solange dabei keine übermäßige Gefahr für das eigene Wohl oder Güter der Organisation besteht.
Abs. 4 Entstände für ein Mitglied, durch das Verfolgen einer Straftat, übermäßige Gefahr für das eigene Wohl oder Güter der Organisation, so besteht eine Meldepflicht bei den nächsten öffentlichen Behörden, sofern dies systembedingt möglich ist.
Abs. 5 Eine unterlassene Hilfeleistung gegenüber gesetzestreuen Bürgern des UEE wird intern geahndet.

§3 Bei Gruppenaktivitäten sind Mitglieder untereinander gemäß ihrem Rang weisungsbefugt.
Abs. 1 Jedes Mitglied verpflichtet sich, den Anweisungen durch Mitgliedern mit höherem Rang, im Zuge einer Gruppenaktivität Folge zu leisten, solange diese Anweisungen keinen Verstoß gegen den Verhaltenskodex aus §1 oder §2 zur Folge hätten.
Abs. 2 Jedes Mitglied verpflichtet sich, von seiner Weisungsbefugnis gegenüber Mitgliedern niedrigeren Ranges, keinen unangemessenen Gebrauch zu machen.
Abs. 3 Anweisungen durch höherrangige Mitglieder, die nicht im Zusammenhang mit der aktuellen Gruppenaktivität stehen, ist nicht bindend Folge zu leisten.
Abs. 4 Anweisungen im Zusammenhang mit einer Gruppenaktivität ist auch unter erhöhtem persönlichen Risiko Folge zu leisten.

§4 Güter und Ausrüstung, die Besitz der Organisation sind, sind so einzusetzen, wie die Organisation es vorsieht.
Abs. 1 Jedes Mitglied, dass ein ihm gehörendes Ausrüstungsstück in die Obhut der Organisation gibt, akzeptiert automatisch, dass der Nutzen für die Organisation über den persönlichen Interessen des Eigentümers stehen.
Abs. 2 Stellt ein Mitglied ein Schiff für eine Gruppenaktivität zur Verfügung, akzeptiert es, sofern nicht anders vereinbart, unabhängig von seinem Eigentumsrecht, gemäß der Interessen der Organisation für die Aktivität eingeteilt zu werden und gemäß des eigenen Ranges.
Abs. 3 Das Überlassen von Ausrüstung durch ein Mitglied kann zu jeder Zeit ohne Konsequenzen widerrufen werden. Jedoch verzichtet das Mitglied darauf, die entsprechende Ausrüstung zu seinen eigenen Bedingungen im Zuge von Gruppenaktivitäten zu nutzen.
Abs. 4 Mit dem Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Organisation erlöschen automatisch alle Ansprüche der Organisation auf das Eigentum des ausscheidenden Mitgliedes.
Abs. 5 Jedes Mitglied verpflichtet sich dazu, dass zum Zeitpunkt seines Ausscheidens keine Verbindlichkeiten gegenüber der Organisation bestehen.

5§ Persönliche Differenzen sollten stets angemessen beigelegt werden.
Abs. 1 Sollten Mitglieder außerstande sein, ihre Differenzen beizulegen, kann ein höherrangiges Mitglied als Mediator hinzugezogen werden.
Abs. 2 Bei persönlichen Differenzen, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer Gruppenaktivität stehen, spielt der Rang innerhalb der Organisation keine Rolle.

§6 Die Organisation akzeptiert die dauerhafte Zusammenarbeit mit freiberuflichen Mitgliedern.
Abs. 1 Freiberufler werden keinen organisationsinternen Rang bekleiden können und deshalb nur gemäß der Parameter ihres Vertrages mit der Organisation weisungsbefugt sein.
Abs. 2 Freiberufler, die die Dienste oder Güter der Organisation in Anspruch nehmen wollen, akzeptieren, die in ihrer individuellen vereinbarten Konditionen, ungeachtet des Erfolges.

§7 Jedes Mitglied akzeptiert, dass ein Teil seiner persönlichen Erträge zugunsten der Organisation abgeführt wird.
Abs. 1 Bei Gruppenaktivitäten erhält jedes Mitglied, das teilnimmt einen im Vorfeld bestimmten fixen, oder prozentualen Anteil des Gewinns.
Abs. 2 Bei Aktivitäten, die nicht im direkten Zusammenhang mit der Organisation stehen, verpflichtet sich jedes Mitglied 60 % seines Gewinns abzuführen, sofern dabei Ausrüstungsgegenstände der Organisation zum Einsatz kommen.
Abs. 2.1 Beim Nutzen von Wirtschaftsgütern der Organisation für persönliche Zwecke, sind 85 % des Gewinns abzuführen, es sei denn dieser Prozentsatz deckt nicht den, durch die Intelligence ermittelten Wert der Güter ab. In diesem Falle ist zusätzlich die Differenz abzuführen.
Abs. 3 Jedes Mitglied hat, ungeachtet seines Ranges, Anspruch darauf die Ausrüstungen und Güter der Organisation zu nutzen, sofern der dies zu den in Abs. 2 geregelten Konditionen tut und die entsprechenden Ausrüstungsgegenstände und Güter akut nicht im Zuge einer Gruppenaktivität genutzt werden.
Abs. 4 Wollen 2 oder mehr Mitglieder denselben Ausrüstungsgegenstand nutzen, so bestimmt der Leiter der entsprechenden Teilkraft, oder ein Vertreter über die Reihenfolge der Nutzung, wobei jeder Antragsteller einen ungefähren Zeitplan vorzulegen hat.

§8 Es besteht keine grundsätzliche Anwesenheitspflicht.
Abs. 1 Das echte Leben geht immer vor und kann einem immer einen Strich durch die Rechnung machen.
Abs. 2 Niemand wird wegen Inaktivität aus der Organisation ausgeschlossen, allerdings akzeptiert jedes Mitglied, dass überlassene Ausrüstungsgegenstände auch in Perioden der Abwesenheit von der Organisation genutzt werden, sofern das systembedingt möglich ist.
Abs. 3 Jeder, der sich für einen Termin angemeldet hat, versucht nach besten Möglichkeiten, zeitnah abzusagen, sowie er erfährt, dass er nicht teilnehmen kann.